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Leistungsberechtigte Personen Angebote der LWL-Wohnverbünde

Die Angebote der LWL-Wohnverbünde richten sich an Personen, die leistungsberechtigt für Hilfen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Sozialgesetzbuchs (Neuntes Buch, SGB IX) sind. Dies sind Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Und auch Menschen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Träger der Eingliederungshilfe trifft die Entscheidungen, ob und in welchem Umfang ein Mensch Leistungen erhält. In Westfalen-Lippe ist der Träger das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe.

Das neue Leistungsrecht zur sozialen Teilhabe

Das neue Leistungsrecht zur sozialen Teilhabe etabliert sich gerade. Die Hilfen sollen dabei unabhängig von der Ursache der Beeinträchtigung erbracht werden. Die Bedürfnisse und die Wünsche des einzelnen Menschen sind maßgeblich. Eine Aufteilung von Angeboten für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen, ist damit eigentlich überflüssig. Aus den langjährigen und umfassenden Erfahrungen lässt sich dennoch ableiten, dass die LWL-Wohnverbünde vor allem Kompetenzen für Wohnhilfen und Betreuungsangebote für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, für Menschen mit einer chronischen Abhängigkeitserkrankung oder für Menschen mit einer schweren geistigen Beeinträchtigung entwickelt haben.

Informationen zu Erkrankungen

Jeder Mensch ist Belastungen ausgesetzt, privat wie im Beruf. Und niemand kann ausschließen, dass es irgendwann auch zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen kommen kann. Psychische Erkrankungen zählen dabei zu den häufigsten Krankheitsbildern in Deutschland. Mit steigender Tendenz: Allein Depressionen werden künftig als Ursache von Krankheiten und Behinderungen voraussichtlich an zweiter Stelle stehen. Darüber hinaus werden die Menschen immer älter. Deswegen ist davon auszugehen, dass auch dementielle Erkrankungen zunehmen werden.

Genauso wie für die körperlichen gilt auch für die psychischen Erkrankungen: Sie sind kein unabwendbares Schicksal, sondern können behandelt, geheilt oder erheblich gelindert werden.